Bundestagsabgeordnete stimmen demnächst über die Widerspruchslösung bei der Organspende ab!
Positionspapier des Patientenverbandes Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Lebertransplantierte Deutschland e.V. vertritt nicht nur die Interessen der bereits transplantierten Menschen, sondern auch die der Menschen, die aktuell und künftig auf ein Spenderorgan warten. Deshalb appelliert der Vorstand des Verbands an alle Bundestagsabgeordneten bei der anstehenden Abstimmung zur entsprechenden Gesetzesänderung für die Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende zu stimmen.
Denn
… trotz des neuen Online-Registers und verstärkter Aufklärung stagnieren die Spenderzahlen. Alle Argumente, dass mit den eingeführten Maßnahmen die Spenderzahlen signifikant steigen würden, sind widerlegt. Nur ein Systemwechsel kann die notwendige Trendwende einleiten. Die Widerspruchslösung ist kein Zwang, sondern eine Aufforderung zur bewussten Auseinandersetzung. Jeder behält das Recht, "Nein" zu sagen.
… Deutschland gehört bei der Organspende seit Jahren zu den Schlusslichtern in Europa und es müssen alle Maßnahmen ergriffen werden, die geeignet sind, die Zahl der Todesfälle auf der Warteliste zu verringern.
… in den Ländern um uns herum gilt die Widerspruchsregelung - und wir Deutschen profitieren davon, denn Deutschland erhält deutlich mehr Organe aus dem Eurotransplant-Raum, als wir dorthin abgeben - Organe, die auf Basis einer Widerspruchsregelung entnommen wurden. Allein 2025 waren dies 553 Organe! Demgegenüber wurden nur 320 Organe abgegeben.
… auch bei der Widerspruchsregelung bleibt die Organspende freiwillig. Jeder Bürger kann - über mehrere Jahre vor in Kraft treten gut informiert - sich ohne Nachteile gegen eine Organspende aussprechen. Wer das dann nicht tut, ist sich der Konsequenz der Nichtablehnung bewusst. So viel Eigenverantwortung kann man den Bürgern zugestehen. Das gilt auch in anderen Bereichen: Wer kein Testament verfasst, erkennt die gesetzliche Erbregelung an. Auch die Einführung der elektronischen Patientenakte, die höchst sensible Daten weitergibt, wird mit einer Widerspruchslösung umgesetzt!
… mit der Widerspruchsregelung würden die Angehörigen in schwerer Stunde entlastet.
… mit der Widerspruchsregelung würde in deutlich mehr Fällen dem Spendewunsch des Verstorbenen Rechnung getragen als derzeit. Aktuell entscheiden sich die Angehörigen häufig gegen eine Organspende, weil sie den Wunsch des Verstorbenen nicht kennen.
Der Vorstand von Lebertransplantierte Deutschland e.V. hofft im Sinne der schwerstkranken Patienten darauf, dass sich die Bundestagsabgeordneten für die Widerspruchslösung entscheiden und damit die Chancen vieler Menschen auf ein Leben mit einem Spenderorgan verbessern.
Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: 02302/1798991
Fax: 02302/1798992
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