In Deutschland gibt es diesbezüglich der Todesfeststellung sehr strenge gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Die Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion Gehirns (Großhirn, Kleinhirns und Hirnstamm) liegen seit 2015 in überarbeiteter Form, mit noch strengeren Auflagen, vor.* Nur diejenigen Menschen können Organe spenden, bei denen auf einer Intensivstation der irreversible Ausfall des gesamten Gehirns gemäß dieser Richtlinie festgestellt wurde.
Unter dem Hirntod versteht man den Zustand der irreversibel - also unumkehrbar - erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm).
Hierzu einige Hinweise:
Herz- und Atemstillstand allein sind keine untrüglichen Todeszeichen, denn der Mensch kann wieder belebt werden! Das Erlöschen der Hirnfunktionen ist ein sicheres Todeszeichen. Ohne Hirnfunktion ist kein Leben möglich. Der Mensch ist unwiederbringlich tot.
Hier gehts zur Pressemitteilung der BÄK und den Richtlinien im Wortlaut:
Pressemitteilung: Richtlinie der BÄK zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
... und wenn Sie noch mehr Informationen benötigen, können Sie hier unsere Patienteninformation zum Thema herunter laden:
Hirntod? Was versteht man hierunter? Wie wird er festgestellt? - 2408_07
... und dieser Artikel befasst sich mit der aktuellen Lage:
Im Jahr 2015 - Das Thema „Hirntod“ im Fokus
Jutta Riemer (Stand: 11/2015)
Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: 02302/1798991
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