Der Hirntod – Was versteht man hierunter?

In Deutschland gibt es diesbezüglich der Todesfeststellung sehr strenge gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Die Richtlinie der Bundesärztekammer (BÄK) zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion Gehirns (Großhirn, Kleinhirns und Hirnstamm) liegen seit 2015 in überarbeiteter Form, mit noch strengeren Auflagen, vor.* Nur diejenigen Menschen können Organe spenden, bei denen auf einer Intensivstation der irreversible Ausfall des gesamten Gehirns gemäß dieser Richtlinie festgestellt wurde.

Unter dem Hirntod versteht man den Zustand der irreversibel - also unumkehrbar - erloschenen Gesamtfunktion des Gehirns (Großhirn, Kleinhirn, Hirnstamm).

Hierzu einige Hinweise:

  • Patienten, bei denen nur der Herztod festgestellt wurde, dürfen in Deutschland nicht zu Organspendern werden.
  • Patienten, die zwar bewusstlos im Koma liegen, deren Gehirn aber nicht komplett zerstört ist, kommen nicht für eine Organspende in Frage.
  • Patienten mit primären (z.B. Unfall, Hirnblutung, Hirnschlag) oder sekundären (z.B. durch Herzinfarkt zu lange Unterbrechung der Blutzufuhr zum Gehirn) Gehirnschäden werden in die Klinik immer mit dem Ziel der Heilung eingeliefert und behandelt. Erst wenn das nicht gelingt und erste Anzeichen auf einen Hirntod hindeuten, wird an eine Organspende gedacht und ggf. eine Hirntoddiagnostik eingeleitet.
  • Es sind mehrere, genau festgelegte und zu dokumentierende Schritte notwendig. Mit dem Abschluss der Hirntoddiagnostik und Feststellung des Hirntodes wird der Todeszeitpunkt dokumentiert Medizinisch – wissenschaftlich und juristisch ist mit dem nichtbehebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion Gehirns der Tod des Menschen eingetreten.
  • Die Funktion der Organe der am Hirntod verstorbenen Patienten wird nur noch durch maschinelle Unterstützung aufrechterhalten.
  • Nach Feststellung des nichtbehebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion Gehirns gibt es zwei Möglichkeiten - entweder werden die Maschinen abgeschaltet - oder diese erhalten die Funktion der Organe noch kurzfristig bis zu einer eventuellen Organentnahme.

Herz- und Atemstillstand allein sind keine untrüglichen Todeszeichen, denn der Mensch kann wieder belebt werden! Das Erlöschen der Hirnfunktionen ist ein sicheres Todeszeichen. Ohne Hirnfunktion ist kein Leben möglich. Der Mensch ist unwiederbringlich tot.

Hier gehts zur Pressemitteilung der BÄK und den Richtlinien im Wortlaut:

Pressemitteilung: Richtlinie der BÄK zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG

 

... und wenn Sie noch mehr Informationen benötigen, können Sie hier unsere Patienteninformation zum Thema herunter laden:

Hirntod? Was versteht man hierunter? Wie wird er festgestellt? - 2408_07

... und dieser Artikel befasst sich mit der aktuellen Lage:

Im Jahr 2015 - Das Thema „Hirntod“ im Fokus


Jutta Riemer (Stand: 11/2015)

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