Eine Transplantation- oft die letzte Chance für schwer kranke Menschen. Dank großer medizinischer Fortschritte, sind seit der 1. Lebertransplantation 1963, die Erfolge stetig angestiegen. Die Überlebensrate liegt z.Zt. nach 5 Jahren bei über 80% und nach 10 Jahren bei über 70%.
Es könnten noch viel mehr Patienten gerettet werden, stünden mehr Organe zur Verfügung.
In Deutschland würden sich laut Umfragen über 90% der Menschen im Falle schwerer Krankheit ein Spenderorgan transplantieren lassen wollen, aber nur 17% besitzen einen Organspendeausweis. Warum ist das so? Beschäftigen wir uns ungern mit Tod und Krankheit? Fehlen gute Informationen? Verdrängen wir die Entscheidung, weil wir an keinem Punkt des Lebens direkt „von Amts wegen" zur Entscheidung aufgefordert werden?
Über Organspende nachzudenken, bedeutet sich auch mit dem Tod auseinanderzusetzen. Deshalb wird das Thema gerne verdrängt. Trotzdem ist es wichtig, sich zu entscheiden, denn damit nimmt man unter Umständen seinen Angehörigen eine sehr schwere Entscheidung und Belastung ab. Es gibt kein richtig oder falsch. Die Entscheidung zählt, dafür oder dagegen. Dies bleibt jedem selbst überlassen und diese Entscheidung sollten Sie in einem Organspendeausweis dokumentieren und Ihre Angehörigen darüber informieren.
Durch die Manipulationen einzelner Transplantationsmediziner sind die Organspenden drastisch zurückgegangen.
Wir treten Ängsten und Wissensdefiziten durch sachgerechte Informationen entgegen.
Viele Menschen leben dank Organspende ein neues, ein geschenktes Leben. Derzeit warten ca. 12.000 Menschen – oft genug vergebens – auf ein rettendes Organ.
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Organspende ist in Deutschland leider immer noch ein Tabuthema. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, beschäftigt sich mit dem möglichen eigenen Tod - und wer macht das schon gerne? Fast jeder versucht diesen Gedanken zu verdrängen. Doch der Tod gehört zu unserem Leben wie die Geburt. Ebenso kann es vorkommen, dass man selbst oder ein Familienmitglied durch Krankheit oder Unfall ein neues Organ zum Weiterleben benötigt. Das Thema Organspende geht uns alle an. Aber nur wer sich mit Organspende beschäftigt und sich informiert, kann eine Entscheidung treffen. Diese Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden! Wichtig ist, dass man sich entscheidet!
Eine Organspende ist oft die letzte Möglichkeit, todkranken Patienten zu helfen. Dabei wird das Organ, z.B. Herz, Leber oder Lunge eines verstorbenen Menschen, in den Körper eines Schwerkranken übertragen. Für Herz-, Leber- und Lungenwartepatienten bedeutet die Transplantation eine gute Chance auf längerfristiges Überleben, für Nierendialysepatienten ein Ende der sehr belastenden Zeit mit der Dialyse. (Verbesserung von Lebensqualität, Gesundheitszustand und Lebenserwartung).
Sehr oft hören wir den Satz: „ich bin doch bestimmt schon zu alt, um Organe zu spenden“. Eine Altersgrenze aber gibt es nicht. Wichtig ist das biologische, nicht das kalendarische Alter. Das heißt: der Zustand der Organe ist entscheidend. Es werden derzeit z.B. Lebern über 80-jähriger Spender mit gutem Erfolg an geeignete Patienten vermittelt. Auch gibt es ein spezielles Eurotransplant-Senior-Programm („old for old"). Hier werden speziell ältere Spendernieren an ältere Patienten vermittelt.
Informieren Sie sich über das Thema, treffen Sie Ihre Entscheidung, füllen Sie Ihren Organspendeausweis aus, verwahren Sie ihn bei Ihren Personalpapieren und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Entscheidung. Es ist im Ernstfall sehr wichtig, dass die Angehörigen über Ihre Entscheidung Bescheid wissen, weil die Ärzte vor einer eventuellen Organentnahme immer auch das Gespräch mit den Angehörigen suchen.
Im Normalfall werden, wenn die Organe geeignet sind und nichts anderes von Seiten des Spenders /der Angehörigen gewünscht wird, Herz, Leber und Nieren entnommen. Weniger häufig werden Lunge und Bauchspeicheldrüse, sehr selten Dünndarm explantiert. Auch Gewebe können gespendet werden: z.B. Haut, Hornhaut, Teile der Blutgefäße, des Knochens, der Sehnen und Herzklappen.
Zum Ausfüllen des Ausweises müssen Sie sich nicht ärztlich untersuchen lassen. Entscheidend ist der Zustand der Organe zum Zeitpunkt des Todes. Dann werden der Spender und seine Organe gründlich untersucht.
Sie können auf dem Ausweis genau festlegen welche Organe Sie spenden und welche Sie ausschließen möchten.
Bei akuten bösartigen Krebserkrankungen und bestimmten Infektionen darf man nicht spenden. Einige Krankheiten wie Diabetes können die Spendefähigkeit möglicherweise einschränken. Das entscheiden aber die Ärzte nach Feststellung des Hirntodes. Viele Menschen, die kein Blut spenden dürfen, können aber Organe spenden. Jeder, auch der Diabetiker, sollte seinen Organspendeausweis mit sich führen.
Die Entscheidung für Organspende ist freiwillig. Sie ist ein Zeichen der Nächstenliebe. Geld darf bei einer Organspende keine Rolle spielen. Das ist im Transplantationsgesetz (TPG) von 1997 geregelt. Zuwiderhandlungen sind strafbewehrt. Die Kosten, die bei einer Organspende, der Vermittlung und der Transplantation entstehen, übernimmt die Krankenkasse des Empfängers.
Organe dürfen in Deutschland nur bei Patienten entnommen werden, deren irreversibler Funktionsausfall des Gesamtgehirns (im Folgenden genannt: Hirntod) zweifelsfrei festgestellt wurde. Großhirn, Stammhirn und Kleinhirn sind also unumkehrbar zerstört.
Das Fehlen des Herzschlages ist kein sicheres Todeszeichen, denn durch Reanimation kann der Mensch u.U. wiederbelebt werden. Ein Mensch ohne jegliche Gehirnfunktion kann jedoch nie wieder in dieses Leben zurückkehren und empfindet auch keine Schmerzen mehr, da auch das im Gehirn sitzende Schmerzzentrum nicht mehr funktionsfähig ist.
Der Hirntod ist ein sicheres Todeszeichen. Äußerlich ist der Zustand des Gehirns nicht zu beurteilen. Der Ausfall des gesamten Gehirns muss durch spezielle, sehr zuverlässige Untersuchungen festgestellt werden. Diese Hirntoddiagnostik muss im Falle einer Organspende von zwei in der Intensivmedizin erfahrenen Fachärzten, von denen einer ein Neurologe oder Neurochirurg ist, unabhängig voneinander nach einem genauen Protokoll durchgeführt werden.
Beim Hirntoten wird die Herz- und Lungenfunktion (damit der Blutkreislauf) künstlich durch intensivmedizinische Maßnahmen aufrechterhalten und so die Organe in Funktion gehalten. Mit dem Abschluss der Hirntoddiagnostik und Feststellung des irrreversiblen Funktionsausfalles des Gehirns steht der Todeszeitpunkt fest - unabhängig davon, ob sich eine Organspende anschließt oder nicht. Soll keine Organentnahme erfolgen, wird die Herz-Lungen-Maschine“ direkt abgeschaltet. Im Falle der Organentnahme, werden die organerhaltenden Maßnahmen kurzfristig bis zur Organentnahme weitergeführt.
Anmerkung: Bitte nicht verwechseln mit dem „Komapatienten", dessen Stammhirn noch funktioniert und dessen Großhirn mehr oder weniger geschädigt ist. Dieser Patient liegt zwar auch im Koma (tiefe Bewusstlosigkeit), ist aber nicht tot, sondern hat u. U. die Chance wieder aufzuwachen und ohne maschinelle Unterstützung weiterzuleben.
Nach der Entnahme werden die Spender so versorgt, wie Patienten nach einer normalen Operation, und in würdigem Zustand zur Bestattung freigegeben. Die Angehörigen können in Ruhe von ihrem Verstorbenen Abschied nehmen.
Während der ganzen Zeit werden die Angehörigen von Mitarbeitern der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation) betreut. Sie werden nicht allein gelassen! Nach einer gewissen Zeit erhalten sie Nachricht von der DSO, welche Organe und mit welchem Erfolg diese verpflanzt wurden.
Die DSO organisiert auch Angehörigentreffen.
Während dieser Treffen können die Angehörigen des Spenders mit Experten, transplantierten Patienten und anderen betroffenen Familien sprechen. Das Angehörigentreffen soll eine Hilfe sein. Dort gibt es auch viel Zeit zum Gespräch.
Bei Leber und Niere ist z.B. die Spende eines Organs bzw. Teil eines Organs (Leber) zu Lebzeiten möglich. Enge Verwandte und Menschen, die dem Empfänger in besonderer Verbundenheit nahe stehen können unter bestimmten medizinischen und weiteren Voraussetzungen zu Lebzeiten spenden. Eine Ethikkommission prüft, ob es sich wirklich um eine freiwillige und selbstlose Spende handelt.
Der Organmangel in Deutschland kann verschiedene Ursachen haben:
Alle Spenden verlaufen anonym. So sieht es auch das Transplantationsgesetz vor. Empfänger können aber – vermittelt durch die Transplantationszentren und die Deutsche Stiftung Organtransplantation - einen anonymen Dankbrief an die Angehörigen ihres Spenders senden.
Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland, die Deutsche katholische Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche, haben 1990 eine gemeinsame Erklärung zur Organspende herausgegeben.
Genau 25 Jahre später, im April 2015, hat die Glaubenskommission der Deutschen Bischofskonferenz eine überarbeitete Orientierungshilfe zum Thema „Hirntod und Organspende“ veröffentlicht.
Darin wird der Hirntod im Sinne des Ganzhirntodes nach unseren heutigen Erkenntnissen das beste und sicherste Kriterium für die Feststellung des Todes eines Menschen darstellt. Eine Organspende sei ein freiwilliger Akt der Nächstenliebe, der frei von jeglichem sozialen Druck bleiben sollte.
Es sei weder eine moralische Verpflichtung noch Rechtsansprüche von Kranken auf ein Spenderorgan.
Die Bischöfe fordern auch, bei diesem sensiblen Thema, ein hohes Maß an Transparenz, um das verlorene Vertrauen schrittweise zurückzugewinnen.
Christen, die sich aus altruistischen Motiven zur Organspende entscheiden, müssen auch vom Glauben an die leibliche Auferweckung her keine Vorbehalte gegenüber der Organspende haben. Die Erwartung der Auferweckung und des ewigen Lebens hänge nicht an der Unversehrtheit des Leichnams, sondern vielmehr vertraut der Glaube darauf, dass Gott uns aus dem Tod zu neuem Leben erweckt.
Den ganzen Text finden Sie hier: www.dbk.de
Wird eine Patientenverfügung erstellt, so sollte dort unmissverständlich eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende (egal ob ja oder nein) aufgenommen werden.
Auch ältere Patientenverfügungen können durch einen Nachtrag mit Datum und Unterschrift klargestellt werden. Er lautet:
„Für den Fall, dass ich nach Einschätzung meines behandelnden Arztes als Organspender in Frage kommen könnte, so können alle Maßnahmen vorgenommen werden, die die Feststellung des Hirntodes und die Organspende ermöglichen. Entgegenstehende Regelungen der Patientenverfügung gelten bis zum Abschluss der Organentnahme nicht. Ich stimme der Organspende ausdrücklich zu.“
Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, so reicht das Ausfüllen des Organspendeausweises völlig aus. Dann wird selbstverständlich auch die Geltung des Organspendeausweises nicht in Frage gestellt, gleich ob in diesem Ausweis die Zustimmung zur Organspende erklärt wird oder ob die Organspende ausgeschlossen wird.
Bei Unklarheiten in der Patientenverfügung, bei nicht auflösbaren Widersprüchen zwischen Patientenverfügung und Organspendeausweis oder bei Fehle eines Organspendeausweises entscheiden die nächsten Angehörigen oder der Bevollmächtigte. Sind diese sich nicht einig, kann eine ethische Beratung hilfreich sein. (z.B. Ethikkomitee der Klinik)
Bestehen weitere Unklarheiten, muss das Betreuungsgericht entscheiden. In diesem Fall ist nur mit Zustimmung des Betreuungsgerichts eine Organentnahme möglich.
Als Organspender kommt, nach dem eigenen irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen, derjenige in Frage...
Zum herunter laden und ausdrucken:
In Papierform:
Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: 02302/1798991
Fax: 02302/1798992
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