Nachweis zur Impfberechtigung für Transplantierte

Wie geht’s weiter, wenn die Menschen in der Priorisierungsgruppe 1 geimpft sind?

Die Personen der Priorisierungsgruppen 2 und 3, benötigen, sofern sie nicht durch ihr Lebensalter (über 70, bzw. über 60 Jahre) dazugehören, eine Bescheinigung des Arztes. Diese kann z.B. durch den Hausarzt formlos ausgestellt werden. Folgender Text ist laut KBV (kassenärztliche Bundesvereinigung) ausreichend:

„Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 3 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.“

Gilt für über 70-jährige und Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder geistiger Behinderung, ebenso Organtransplantierte.

oder

Bei Herrn Klaus Mustermann liegt eine Erkrankung im Sinne von Paragraf 4 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.“

Dies gilt für über 60jährige und Menschen mit den folgenden Krankheiten Diabetes mellitus, Herzerkrankungen (Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit oder arterielle Hypertension), zerebrovaskuläre Erkrankungen oder Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma bronchiale, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Immundefizienz oder HIV-Infektion, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Adipositas (BMI über 30).

, Quelle: Praxisnachrichten der KBV v. 20.1.2021

 

Kontakt

Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Donnerstag 10:00 bis 15:00 Uhr 

Telefon: 02302/1798991
Fax: 02302/1798992

E-Mail: geschaeftsstelle(at)lebertransplantation.de

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