Ersatz des labMELD-Score durch den labReMELD-Na Score

Der aus Laborwerten mithilfe einer Formel berechnete Score bildet die Schwere der Erkrankung der Patient/innen auf der Warteliste und somit die Dringlichkeit zur Transplantation ab.

Nach ausführlicher Bearbeitung und Beratung des Themas in der Ständigen Kommission Organtransplantation hat diese im Dezember 2024 beschlossen, dass der seither gültige labMELD-Score (errechnet aus drei Parametern: Kreatinin, Bilirubin und INR - ein Blutgerinnungswert) ersetzt werden soll durch den sog. ReMeld-Na-Score (Refitted Model for End-Stage Liver Disease–Natrium -Score).

Die Veröffentlichung im Ärzteblatt erfolgte am 25.3.2025, die Umstellung auf den neuen Score dann zum 1.4.2025.

Neu ist, dass in die Berechnung zusätzlich der Serum-Natrium-Wert der Patient/innen einfließt. Aus vier Laborwerten wird nun der labReMeld-Na-Score berechnet. Dieser soll die Dringlichkeit einer Lebertransplantation (90- Tageversterbewahrscheinlichkeit ohne Transplantation) besser abbilden. Er soll zudem zur Gendergerechtigkeit beitragen als der seither verwendete Score ohne Berücksichtigung des Serum-Natrium-Spiegels. Die 90-Tage-Versterbewahrscheinlichkeit wird in Zahlen von 1-36 begrenzt. Je höher der errechnete ReMeld-Na-Wert, desto höher die Versterbe- Wahrscheinlichkeit in den nächsten 3 Monaten: (von 1 = 0% bis 36 = 100%).

Für einen Teil der Patient/innen wird die Dringlichkeit der Transplantation durch den labReMELD-Na nicht adäquat ausgedrückt. Diesen Patienten wird auf Antrag ein sogenannter matchReMELD-Na zugeteilt, der je nach Grunderkrankung und Situation nach besonderen Kriterien berechnet wird. Das sind z.B. Patienten mit Leberkrebs, PSC, Zystenleber, u.a. Dieser gesondert beantragte und zugeteilte matchReMELD-Na entspricht dann einem berechneten labReMELD-Na-Score, wie er sich hinsichtlich Dringlichkeit und Erfolgsaussicht für vergleichbare Patient/innen mit anderen Lebererkrankungen aus den Laborwerten ergibt.

Text: Jutta Riemer
Quelle: Richtlinie gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 und 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Lebertransplantation.

Die Richtlinie ist auf der Website der Bundesärztekammer veröffentlicht:
www.bundesaerztekammer.de/organtransplantation
Diese enthält auch die Tabelle mit dem ReMeld-Na- Äquivalenten und die Liste der Grunderkrankungen und Bedingungen für die Zuteilung eines matchReMeld-Na-Score.
Ausführlichere Informationen erhalten unsere Mitglieder und Leser/innen unserer Zeitschrift Lebenslinien in der Ausgabe 2/2025.

Kontakt

Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr 

Telefon: 02302/1798991
Fax: 02302/1798992

E-Mail: geschaeftsstelle(at)lebertransplantation.de

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