Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2
Seit dem 15. Dezember 2020 ist die Verordnung zum Anspruch Schutzimpfung gegen Sars-Cov-2 in Kraft. Dieser nach fallen Personen nach einer Organtransplantation in die Gruppe mit einer hohen Priorität für eine Impfung und somit in die 2. höchste Gruppe (§3, Absatz2c CoronaImpfV). Personen, die an einer chronischen Lebererkrankung leiden, fallen in die 3. höchste Prioritätengruppe – bei ihnen besteht eine erhöhte Priorität (§4, Absatz 2c CoronaImpfV). Um die Priorisierung in Anspruch zu nehmen, also eher geimpft werden zu können als die restliche Bevölkerung, ist ein ärztliches Zeugnis über das Vorliegen der Transplantation oder einer chronischen Lebererkrankung vorzulegen. Die Impfung in dieser ersten Phase (bis zum 31.03.2021) wird in Impfzentren vorgenommen und ist kostenlos.
Weitere Informationen sowie der Wortlaut der Verordnung sind im Internet abzurufen.
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html
Lebertransplantierte Deutschland e.V.
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