Auf der Bundespressekonferenz am 7.5. 2026 wurde der vom Bundesrat genehmigte Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung (WSL) bei der Organspende vorgestellt.
In einer interfraktionellen Runde wurden die Eckpunkte von den Vertreter/innen der Fraktionen Julia-Christina Stange (Linke), Peter Aumer (CSU), Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) aufgezeigt und kommentiert.
Demnach soll künftig jeder Bürger und jede Bürgerin als Organspenderin gelten, die nicht zu Lebzeiten (schriftlich oder Mündlich) einer Organspende widersprochen hat. Derzeit gilt die Entscheidungsregelung. Hier dürfen nur Organe entnommen werden, wenn der /die Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat. Ersatzweise dürfen die Angehörigen entscheiden.
Die Debatte ist nicht neu. Schon im Vorfeld der Gesetzesänderung im Jahr 2019 hatte sich eine ähnlich besetzte Runde für die WSL ausgesprochen. Damals hatte eine Gruppe um den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn einen Gesetzentwurf pro WSL eingereicht. Seinerzeit bescherte uns die Abstimmung im Bundestag schließlich doch die Entscheidungslösung, eine etwas aufgewertete erweiterte Zustimmungslösung aufgrund eines Gegenentwurfes aus den Reihen der Grünen. Die damals beschlossenen Maßnahmen (z.B, das Organspende-Register, Aufklärung durch Hausärzte, Beteilung der Gemeinden) wurden nicht oder zu spät umgesetzt und / oder und hatten bis heute keine entscheidenden Auswirkungen auf die Organspendezahlen. Auch aktuell positioniert sich derzeit wieder eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten gegen die Einführung der WSL. Im Bundestag, der letztendlich über den Gesetzentwurf abstimmt, wird es in der kommenden Zeit eine konträre Diskussion geben. Sabine Dittmar (SPD) ist der Meinung, dass diese Abstimmung dann Ende des Jahres stattfinden könnte.
Sabine Connemann (CDU) war es wichtig klarzustellen, dass auch mit WSL die Organspende für jeden Bürger und jede Bürgerin freiwillig bleibt. Jeder darf zu Lebzeiten einer Organentnahme ohne Konsequenzen widersprechen. Connemann hofft, dass die Neuregelung zu einer Kulturveränderung führt. Mit einer WSL könne man eine Normalität herstellen, die in vielen anderen Ländern seit Langem gilt.
Peter Aumer (CSU) erläuterte, dass Organe über Ländergrenzen im Eurotransplantverbund ausgetauscht werden und wir in Deutschland immer noch „Nettoempfänger“ sind. Wir transplantieren mehr Organe aus dem Ausland (die aufgrund der WSL entnommen wurden!), als wir ins Ausland abgeben. So profitieren wir von der WSL, die in den anderen Ländern gilt.
Armin Grau (Grüne) bemängelte, dass die Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung bei über 80% liege, aber bei mehr als der Hälfte der potenziellen Spender die Entscheidung im Ernstfall fehlt. Angehörige würden sich dann häufig gegen eine Organspende entscheiden, weil sie in dieser Situation häufig überfordert sind, aber dennoch entscheiden müssten. Mit WSL würde niemand gegen seinen Willen zum Organspender. Jeder könne zu Lebzeiten frei entscheiden.
Dazu ist es notwendig, dass rund um die Verabschiedung des Gesetzes eine umfangreiche Aufklärung der Bevölkerung stattfinde. Durch persönliche Anschreiben aller Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahren und weitere Aufklärungsmaßnahmen weiß dann jede/r Bescheid, dass eine fehlende Entscheidung die Zustimmung zur Organspende bedeutet.
Aus Sicht der Transplantierten
Nun bleibt für uns als Betroffene nur zu hoffen, dass die Abstimmung im Bundestag dieses Mal pro WSL ausgeht. Wer große Bedenken hat, dass man es Menschen nicht zumuten könne, sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, möge diese in eine Waagschale werfen mit den Gedanken über die Solidarität mit Schwerkranken und das Verweigern von Hilfen für lebende Menschen. Auch Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) merkte an: „Für über 8.000 schwerkranke Menschen auf den Wartelisten geht es um die Chance auf ein besseres und längeres Weiterleben. Sich angesichts dieser Situation einmal mit der eigenen Haltung zur Organspende auseinanderzusetzen, ist aus unserer Sicht eine zumutbare Verantwortung, der wir uns als Gesellschaft stellen sollten, zumal ein Widerspruch einfach und ohne Begründung dokumentiert werden kann.“
Wir wissen es alle, dass mit der Einführung der WSL die Zahl der Organspenden sicher nicht sprunghaft in die Höhe schnellen wird, aber auch kleine Erfolge bedeuten Lebenschancen für schwerkranke Mitbürger/innen. Außerdem ist für uns Transplantierte wichtig, dass für noch mehr Menschen der eigene Wille zum Spenden oder eben auch Nichtspenden zum Tragen kommt und so die Last der Entscheidung von den an sich schon hoch belasteten Angehörigen genommen wird.
Wir hoffen natürlich auf weitere Verbesserungen in den Strukturen der Organspende. Spanien macht es vor: Von der Ärzteausbildung, der Präsenz und Möglichkeiten der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken bis zur Einstellung der Bevölkerung, dürfen auch bei uns noch viele weitere „Räder“ gedreht werden.
Aber lasst uns doch mit einem wichtigen „Rad“ beginnen: Der Verabschiedung der Widerspruchslösung!
Liebe Leserinnen und Leser, bitte sprechen Sie mit Ihren Bundestagsabgeordneten über das Thema. Versuchen Sie Unwissen und Unsicherheit auszuräumen. Zeigen Sie mit Ihrer persönlichen Geschichte oder Ihrer Erfahrung mit dem Thema Organspende und Transplantation, wie schnell Organspende und auch Transplantation ganz nah rücken kann und erklären Sie wie wichtig jede Stimme pro WSL im Bundestag sein kann.
Jutta Riemer
Quelle: Übertragung der Konferenz auf „phoenix.live“, PM der DSO v. 7.5.2026
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