Nach langer Pause, bedingt durch Corona, traf sich die Kontaktgruppe Mainz, am 25.11.22, in der Apotheke der Mainzer Unimedizin.
Alle Teilnehmer freuten sich wieder sehr auf persönliche Begegnungen und sich auszutauschen.
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde, referierte Frau Prof. Dr. Irene Krämer, Leiterin der Apotheke, zunächst über das Thema „Pharmazeutische Dienstleistung für Organtransplantierte“.
Versicherte haben eigentlich seit Anfang 2022 Anspruch auf neue pharmazeutische Dienstleistungen. So hatte es der Gesetzgeber im Vor-Ort- Apotheken-Stärkungsgesetz festgeschrieben. Doch der Deutsche Apothekenverband und der GKV- Spitzenverband konnten sich zu den Inhalten lange nicht einige. Jetzt hat die Schiedsstelle dann 5 Leistungen festgelegt, u.a. „Pharmazeutische Betreuung von Patienten nach Organtransplantation“.
Anspruch auf diese Dienstleistungen haben Patienten, die aufgrund einer Organtransplantation neue Medikamente verschrieben bekommen haben, die die körpereigene Abstoßreaktion hemmen.
Diese Beratungen dürfen nur Apotheker durchführen mit einer Zusatzqualifikation.
Die „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ zielt darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Organtransplantierten zu verbessern. Potenzielle arzneimittelbezogene Probleme (ABP) sollen erkannt und gelöst bzw. verhindert werden. Auch die Therapietreue wird damit gefördert.
Inhalte der Apothekerfortbildung
Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten (mindestens 3 Fortbildungsstunden)
Die Teilnehmenden üben in Kleingruppen à maximal fünf Personen anhand von Fallbeispielen die erweiterte Medikationsberatung und das semistrukturierte Folgegespräch unter Berücksichtigung der Besonderheiten der immunsuppressiven Therapie nach Organtransplantation. Schwerpunkte sind:
Nach Abschluss der Fortbildung können Apotheker*innen
Anschließend stellte Frau Prof. Krämer noch den Medikationsplan vor.
Jeder Patient, der mindestens 3, zulasten, der Krankenkassen verordnete Medikamente einnehmen muss, hat Anspruch auf diesen Medikationsplan. Die Anwendung muss dauerhaft – für mindestens 28 Tage – vorgesehen sein. Zudem muss der Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, wenn der Patient dies wünscht und er Zugriff auf die Daten gewährt. Die elektronische Speicherung der Medikationsdaten ist für den Versicherten freiwillig – Anspruch auf die Papierversion hat er weiterhin.
Diesen Plan gibt es beim Hausarzt.
Noch mehr Infos gibt es auf der Internetseite: Medikationsplan_Flyer2021_RZ.indd (kbv.de)
Zum Schluss referierte Frau Alina Walter, auch Apothekerin, kurz über ihre Doktorarbeit zum Thema „Verbesserung der Arzneimittel – Adhärenz bei organtransplantierten Patienten durch klinisch-pharmazeutische Betreuung“.
Darüber wird sie uns demnächst ausgiebig berichten.
Quellen: Vortrag Frau Prof. Irene Krämer, Unimedizin Mainz
Fotos: Lovelace Aryeequaye, Mariele Höhn
Text: Mariele Höhn
Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: 02302/1798991
Fax: 02302/1798992
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