Das letzte Treffen der Kontaktgruppen Aachen und Mönchengladbach in 2014 stand ganz unter dem Zeichen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Hierzu hielt Herr Alexander Döen (Dipl. Sozialarbeiter gesetzliche Betreuungen) von der Arbeiterwohlfahrt zunächst einen sehr interessanten Vortrag. Hierbei ging er insbesondere darauf ein, dass ein Organspendeausweis häufig durch eine Patientenverfügung quasi aufgehoben wird. Wichtig sei es, in der Patientenverfügung einen entsprechenden Passus zu vermerken, der es erlaubt, die intensivmedizinische Behandlung bis zu einer Organentnahme aufrecht zu erhalten. Im Anschluss an den Vortrag wurden die vielen Aspekte zur Patientenverfügung und auch zur Vorsorgevollmacht angeregt diskutiert, bevor die ca. 20 Teilnehmer es gesellig ausklingen ließen und sich die selbstgebackenen Elchmuffins schmecken ließen.
Rudolf Hildmann (Text und Fotos)
eingestellt: 2014-12-14 /Hi
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