Gefahr Osteoporose und die Knochendichtemessung - Kasse zahlt DXA-Messung bei Risikopatienten

Osteoporose ist eine Volkskrankheit mit zum Teil leidvollen Begleiterscheinungen bei den Betroffenen. Sie wird im Volksmund auch „Knochenschwund“ genannt und ist eine stille Stoffwechselerkrankung des Skeletts.Bei der Osteoporose verringert sich die Knochenmasse die einhergeht mit einer Verschlechterung der Knochenarchitektur. Die Folge können erhöhte Knochenbrüchigkeit und infolge damit eine zum Teil erhebliche Beeinträchtigung im Alltag sein.

Neben der erblichen Disposition, den vielen bekannten Risikofaktoren der Osteoporose kommt für transplantierte Patienten ein weiteres Risiko hinzu – die medikamentöse Dauerbehandlung mit Cortison und weiterer Immunsuppression.

Das Tückische am Knochenschwund ist, dass er schleichend entsteht und das Risiko bzw. das Vorhandensein unentdeckt bleibt. Umso wichtiger ist deshalb die Früherkennung mittels Knochendichtemessung.

Bei der Knochendichtemessung (Osteodensitometrie) untersucht der Arzt die Dichte, beziehungsweise den Kalksalzgehalt und die Qualität des Knochens. Mithilfe dieses Verfahrens lässt sich das Risiko einer Osteoporose (Knochenschwund) einschätzen.

Hierzu gibt es verschiedene Knochendichte-Messmethoden. Das am weitesten verbreitete und zudem einzige von der World Health Organisation (WHO) und dem Dachverband Osteologie als Referenzmethode anerkannte Verfahren ist die Messung mit der sogenannten DXA (Dual-Energy X-Ray Absorptiometry).

Die DXA basiert auf der normalen Röntgenmethode, verwendet allerdings zwei Röntgenröhren mit unterschiedlicher Leistung. Mit dieser Methode kann die Knochendichte indirekt über den Kalzium- und Hydroxylappatitgehalt näherungsweise bestimmt werden. Die DXA liefert jedoch keine Dichtewerte im physikalischen Sinne sondern eine flächenbezogene Masse (auch als Flächendichte bezeichnet).

Bei der Messung mit DXA werden die Personen nur geringen Mengen an Röntgenstrahlen ausgesetzt. Dabei wird mit Hilfe einer speziellen Röntgentechnik eine sehr geringe Röntgenstrahlung durch den Körper geschickt. Diese Dosis entspricht etwa der Menge, die jeder Mensch im Lauf einer Woche als natürliche Strahlung erhält. Die Messung erfolgt an der Lendenwirbelsäule und am Oberschenkelhals. In der Regel dauert die Knochendichtemessung etwa zehn Minuten.

Da die in der DXA gewonnenen Messergebnisse nicht mit anderen Geräten vergleichbar sind, werden die Ergebnisse als Abweichungen vom Normalen in Vielfachen einer Standardabweichung angegeben. Hierfür spielen zwei Werte eine Rolle:

 T-Wert: Er gibt an, wie weit die Knochendichte von dem Durchschnittswert gesunder Männer und Frauen zwischen dem 20. und 30. Lebensjahr abweicht.

 Z-Wert: Dieser Wert besagt, ob die Knochendichte dem Alter und Geschlecht des Untersuchten entspricht.

Mithilfe der Knochendichtemessung kann der Arzt die Diagnose einer Osteoporose feststellen bzw. sichern, den Krankheitsverlauf kontrollieren und Hinweise zu einer möglichen medikamentösen Therapie erhalten, wenn bereits eine Osteoporose besteht.

Seit 1999 zahlte die Krankenkasse nur dann eine Knochendichtemessung, wenn Patienten bereits einen Knochenbruch erlitten hatten und ein begründeter Verdacht auf Osteoporose diagnostiziert wurde. In Deutschland leben etwa 8 Millionen Menschen mit Osteoporose, davon sind ca. zwei Drittel Frauen. Immer mehr wird in der Öffentlichkeit bewusst, dass auch Männer an dieser tückischen Volkskrankheit erkranken, zum Beispiel als Nebenwirkung anderer Krankheiten und der zur Behandlung nötigen Arzneimittel.

In allen anderen Fällen, musste diese äußerst wichtige und hilfreiche Messung bisher vom Patienten selbst bezahlt werden, wenn dieser sein Risiko einschätzen oder das Entstehen bzw. Vorhandensein von Osteoporose nachweisen wollte.

Nun zum Beschluss des Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) vom 21.Februar 2013:

Der G-BA beschloss in seiner Sitzung am 21.Februar 2013, dass die Knochendichtemessung auch für Patienten ohne Knochenbruch zum „Zwecke der Optimierung der Therapieentscheidung“ in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.

Beschluss-Text:

„Osteodensitometrie mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie)

zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde, beispielsweise bei klinisch manifester Wirbelkörper- oder Hüftfraktur ohne adäquates Trauma, eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht.

Zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung kann die Osteodensitometrie frühestens nach 5 Jahren wiederholt werden, es sei denn, dass aufgrund besonderer therapierelevanter anamnestischer und klinischer Befunde eine frühere Osteodensitometrie geboten ist.“

Der G-BA ist damit zu dem Ergebnis gekommen, dass die Osteodensitometrie künftig dann zu Lasten der GKV erbracht werden kann, wenn aufgrund konkreter Befunde eine gezielte medikamentöse Behandlungsabsicht besteht. Als ein derartiger Befund gilt zwar weiterhin eine klinisch erkennbare Fraktur ohne adäquates Trauma, eine solche Konstellation muss jedoch nicht mehr zwingend vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Messung der Knochendichte zum Zweck der Überprüfung der laufenden Therapie wiederholt werden soll.“

Dies kommt Patientinnen und Patienten bei denen der Verdacht auf eine sogenannte „sekundäre Osteoporose“ besteht zugute. Diese kann sich in Zusammenhang mit einer Reihe von chronischen Krankheiten wie auch als unerwünschte Nebenwirkung von Arzneimittel wie zum Beispiel Kortison und Immunsuppression entwickeln. Dies gilt zum Beispiel für chronische Leber-, Darm- und Nierenerkrankungen, Rheuma, Asthma und weitere. Die Knochendichtemessung ist hier eine wichtige Information für den Arzt eine mögliche medikamentöse Therapie zur Behandlung der Osteoporose oder deren Vorstufe festzulegen. Mit ihrer Hilfe kann der Arzt auch eine medikamentöse Übertherapie vermeiden, wenn sich noch keine Osteoporose entwickelt hat.

Weiterhin ist unbedingt darauf zu achten, dass der G-BA weiterhin festgelegt hat, dass die Knochendichtemessung nur mit einer DXA-Untersuchung erfolgen darf. Sie ist laut internationalen Osteoporoseexperten der „Goldstandard“ unter den verschiedenen Messmethoden.

Noch ein TIPP des VDK (gelesen in VDK-Zeitung Sommer 2014):

Die Kosten der Knochendichtemessung (DXA) müssen seit dem 1. Januar 2014 bei Risikopatienten mit Verdacht auf Osteoporose von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen. Bei der DXA-Messung handelt es sich um eine spezielle Röntgenuntersuchung an der Lendenwirbelsäule und am Oberschenkelhals. Sie gilt als die beste Methode zur Früherkennung von Osteoporose. Der VDK, der lange dafür gekämpft hatte, empfiehlt Betroffenen, nur diese Methode zu wählen, da andere nicht von den Kassen bezahlt werden.

Roland Stahl

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