Seit 2012 gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Seither sind die Krankenkassen verpflichtet allen Versicherten in regelmäßigen Abständen Organspendeausweise und Informationen zuzusenden. Diese Zusendungen sollen neutral informieren, aber alle Bürger zur persönlichen Entscheidung zum Thema Organspende anregen.
Liegt im Ernstfall ein Organspendeausweis vor, ist das eine große Entlastung für die Angehörigen. Liegt dieser nicht vor müssen die Angehörigen lt. Gesetz im Sinne des Verstorbenen entscheiden. Nur wenn das nicht möglich ist, zählt die Meinung und Entscheidung der Angehörigen. Hier kann es immer wieder zu Zweifeln kommen, ob wirklich im Sinne des Verstorbenen gehandelt wurde. Angehörige stehen in dieser Situation unter Trauer, Schock und Stress. Daher fällt die Entscheidung besonders schwer, wenn in der Familie das Thema nie besprochen wurde.
Mit der getroffenen Entscheidung müssen die Angehörigen weiterleben und sollen - im Idealfall - auch noch nach vielen Jahren von Ihrer Entscheidung überzeugt sein!
Mit dem Organspendeausweis
Der Organspendeausweis bedeutet Selbstbestimmung über den Tod hinaus und gewährleistet, dass der persönliche Wille bekannt ist.
Wer keinen Organspendeausweis ausfüllt, lässt im Ernstfall seine Angehörigen mit dieser schwierigen Entscheidung allein.
Organspendeausweis downloaden:
Jutta Riemer (Stand: 11/2015)
Lebertransplantierte Deutschland e.V.
Montag - Freitag 9:00 bis 13:00 Uhr
Telefon: 02302/1798991
Fax: 02302/1798992
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